SGB VIII §35a

Schulbegleitung
in Kassel.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf im Schulalltag — individuell, professionell und kostenlos für Familien.

Beratung anfragen Wie beantragen?
Schülerin mit Schulbegleiterin beim Lernen
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Förderung
SGB VIII

Leistungsbeschreibung

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung ist eine individuelle Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf im Schulalltag haben. Unsere Schulbegleiter:innen stärken Selbstständigkeit und soziale Integration — kein Ersatz für Unterricht, sondern pädagogische Begleitung.

Finanzierung: Kostenlos durch Jugendamt (§35a SGB VIII).
Unterrichtsunterstützung
Strukturierung von Aufgaben und Konzentrationshilfen.
Soziale Integration
Förderung von Beziehungen zu Mitschüler:innen.
Selbstständigkeit
Schrittweiser Aufbau eigenständigen Handelns.

Anspruch

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

Seelische Behinderung

ADHS, Autismus-Spektrum, Angststörungen — nach §35a SGB VIII über das Jugendamt.

Körperliche Behinderung

Motorische Einschränkungen mit Unterstützungsbedarf im Schulalltag — SGB IX.

Geistige Behinderung

Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen mit besonderer Förderung — SGB IX.

Autismus-Spektrum

Spezifische Unterstützung nach §35a SGB VIII oder SGB IX — je nach Diagnose.

Schulbegleitung beantragen — wir helfen Ihnen.

Sie wissen nicht, wo Sie als Familie ansetzen sollen? In einem kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen Orientierung.

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Kind mit Schulbegleiterin in der Schule